AGB Dogwalking
(1) Der Hundehalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht. Die Police ist auf Anfrage vorzulegen.
(3) Während der Betreuungszeit bleibt der Hundehalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
(4) Für Schäden, die der Hund während der vereinbarten Zeit erleiden könnte, übernimmt Mirja Hoppe keine Haftung.
(5) Richtet der Hund Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Hundehalter.
(6) Für Schäden die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter!
(7 ) Mirja Hoppe verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
(8) Hält Mirja Hoppe eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund im Auftrage des Hundehalters auf dessen Rechnung in
tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter.
(9) Für den Fall, dass der Hund nicht binnen drei Tagen nach dem Endtermin der Betreuungszeit abgeholt wird, ist Mirja Hoppe berechtigt, den Hund anderweitig zu vermitteln. Sollten durch die
Nichtabholung des Hundes weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Hundehalter.
(11) Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht in der Gruppe mitgenommen.
(12) Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, daß während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das
Ableben des Hundes besteht.Hierfür haftet alleine der Hundehalter.
(13) Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt Mirja Hoppe vertraglich aus
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